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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der IMD Kerqeli Treuhand (nachfolgend «Treuhandfirma» genannt).

Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 

2. Anbieter

IMD Kerqeli Treuhand

Zürcherstrasse 46
8400 Winterthur
E-Mail: info@imd-treuhand.ch
 

3. Dienstleistungen

Die Treuhandfirma erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Finanzbuchhaltung

  • Lohnbuchhaltung

  • Jahresabschlüsse

  • Steuererklärungen

  • Steuerberatung

  • Mehrwertsteuerabrechnungen

  • Unternehmensgründungen

  • Unternehmens- und Finanzberatung

  • Administrative Dienstleistungen

  • Weitere Treuhand- und Beratungsleistungen gemäss individueller Vereinbarung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
 

4. Vertragsabschluss

Ein Vertragsverhältnis kommt durch die schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch die Treuhandfirma zustande.

Offerten sind, sofern nicht anders vereinbart, während 30 Tagen gültig.
 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die übermittelten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind.

Für Schäden, Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben haftet der Kunde.
 

6. Honorare und Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäss individueller Offerte, schriftlicher Vereinbarung, Pauschalpreis oder nach effektivem Zeitaufwand.

Zusätzliche Aufwendungen, Gebühren, Spesen und Kosten von Dritten können dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden.

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
 

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Treuhandfirma berechtigt:

  • Mahngebühren zu erheben;

  • Verzugszinsen zu berechnen;

  • laufende Arbeiten bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen;

  • weitere Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
     

8. Haftung

Die Treuhandfirma verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der übernommenen Aufträge.

Eine Haftung besteht ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Ansprüche Dritter wird ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Honorars beschränkt.
 

9. Vertraulichkeit

Die Treuhandfirma behandelt sämtliche ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunfts-, Melde- oder Offenlegungspflichten.
 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet.

Die Bearbeitung erfolgt ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, zur Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung auf der Website entnommen werden.
 

11. Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen kann.

Die Treuhandfirma übernimmt keine Haftung für Risiken, die mit elektronischer Kommunikation verbunden sind, insbesondere nicht für Datenverlust, Übermittlungsfehler, Manipulationen oder unbefugte Zugriffe durch Dritte.
 

12. Aufbewahrung von Unterlagen

Der Kunde bleibt für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung seiner Geschäfts- und Steuerunterlagen verantwortlich.

Nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung des Vertragsverhältnisses kann die Treuhandfirma die Herausgabe der Unterlagen verlangen oder diese nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen vernichten.
 

13. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich oder in Textform beendet werden.

Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwendungen sind vom Kunden vollständig zu vergüten.
 

14. Geistiges Eigentum

Sämtliche von der Treuhandfirma erstellten Konzepte, Berechnungen, Vorlagen, Dokumentationen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum der Treuhandfirma, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
 

15. Änderungen der AGB

Die Treuhandfirma behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.

Für bestehende Vertragsverhältnisse gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Winterthur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.​​

 

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